Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder
anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der
Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde
verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz
in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb
von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage
zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim
Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung
der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen,
so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung
zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen
und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die
vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu
überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel
Unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgegeben von der
Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr
zuzurechnenden Wirtschaftskammer-Mitglieder
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon
jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste
einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen
des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns
abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso
wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer
gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Opening Hours
Mo - Fr
09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Sa
09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Contact
Sport Strobl Holzgau
Holzgau 88b
6654 Holzgau
Phone: 0043 (0) 664 88 94 00 95
Fax:
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